Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz). Diese Verpflichtung endet nie und geht auch über die aktive therapeutische Beziehung hinaus.
Sollte ein Klient / eine Klientin für Dritte eine Bestätigung über abgehaltene Sitzungen benötigen, händige ich diese nur der Klientin / dem Klienten persönlich zur Weitergabe aus.
Anfang und Ende der therapeutischen Beziehung
Die therapeutische Beziehung beginnt auf Wunsch des Klienten / der Klientin ab der ersten Stunde.
Das Ende der therapeutischen Beziehung bestimmt der Klient / die Klientin bzw. wir gemeinsam. Auf jeden Fall ist ein Abschlussgespräch sinnvoll und wünschenswert – sowohl für den Klienten / die Klientin, weil der Prozess der gemeinsamen Arbeit ein klares Ende hat, als auch für mich, weil ich Feedback zur Wirksamkeit meiner Arbeit erhalte.
Absagemodalitäten
Es wird angestrebt, dass die einzelnen Sitzungen regelmäßig nach Vereinbarung stattfinden. Bei Verhinderung ersuche ich um rechtzeitige Absage mindestens 24h vorher. Termine, die danach abgesagt werden, werden verrechnet.