Honorar
Folgende Honorare werden verrechnet:
Einzelsitzung (50 Minuten) € 100,–
Sitzung mit zwei Personen (90 Minuten) € 200,–
Sitzung mit 3 bis 4 Personen (90 Minuten) € 300,–
Gruppenselbsterfahrung oder -supervision nach Vereinbarung
Psychotherapie ist nach §6 Abs.1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für alle anderen Settings fallen zusätzlich 20% USt. an.
Kostenzuschuss für Psychotherapie von den Krankenkassen
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen, wenn eine psychische Erkrankung oder eine „krankheitswertige Störung“ vorliegt.
Die Überweisung des Zuschusses an Sie erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung des Antrags mit meiner Honorarnote und einer Zahlungsbestätigung sowie einer Bestätigung vom praktischen Arzt.
Die Krankenkassen leisten einen Zuschuss in unterschiedlicher Höhe. Derzeit refundieren
- die ÖGK € 33,70 pro Einheit
- die BVAEB (vormals BVA und VAEB) € 46,60,– pro Einheit
- die SVS € 45,– pro Einheit
In der ersten Therapiestunde werden Sie von mir umfassend über die Voraussetzungen und den Ablauf einer möglichen Antragstellung informiert.